Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 2009
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen bei Instandhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen ist seit 1. Januar 2009 von 10% auf 20% von 6.000,- EUR der Arbeitskosten pro Jahr verdoppelt worden.
Wenn Sie solche Handwerkerleistungen in Auftrag geben, erhalten Sie also bis zu 1.200 € als direkten Zuschuss vom Staat. Begünstigt werden dabei nur die reinen Lohn-, nicht aber die Materialkosten.
Nutzen können die Vergünstigung sowohl Eigentümer im selbstgenutzten Eigenheim oder in der Eigentumswohnung, als auch Mieter für Arbeiten im privaten Haus oder in der privaten Wohnung.
Die Handwerkerrechnungen und der entsprechende Überweisungsbeleg sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einzureichen. Das Finanzamt kürzt die Steuer dann um den Steuerbonus.
Wir informieren Sie gern.