Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 2009
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen bei Instandhaltungsund
Modernisierungsmaßnahmen ist seit 1. Januar 2009 von 10% auf 20% von
6.000,- EUR der Arbeitskosten pro Jahr verdoppelt worden.
Wenn Sie solche Handwerkerleistungen in Auftrag geben, erhalten Sie also bis
zu 1.200 € als direkten Zuschuss vom Staat. Begünstigt werden dabei nur die
reinen Lohn-, nicht aber die Materialkosten.
Nutzen können die Vergünstigung sowohl Eigentümer im selbstgenutzten
Eigenheim oder in der Eigentumswohnung, als auch Mieter für Arbeiten im privaten
Haus oder in der privaten Wohnung.
Die Handwerkerrechnungen und der entsprechende Überweisungsbeleg sind
mit der jährlichen Einkommensteuererklärung einzureichen. Das Finanzamt
kürzt die Steuer dann um den Steuerbonus.
Wir informieren Sie gern.